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   VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15   

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VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15 (https://dejure.org/2015,30692)
VG Göttingen, Entscheidung vom 28.10.2015 - 1 B 231/15 (https://dejure.org/2015,30692)
VG Göttingen, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 1 B 231/15 (https://dejure.org/2015,30692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 33 Abs 2 GG; § 2 PostLV; § 3 PostPersRG
    Auswahlentscheidung; Beurteilung; dienstliche Beurteilung; höherwertige Aufgaben; höherwertiger Dienstposten; Laufbahn; laufbahnfremde Tätigkeit; nichttechnisch; Plausibilität; technisch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15
    Der für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich ist anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 -, juris; auch: BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20 = juris, Rn. 21).

    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20 = juris, Rn. 21).

    Weist ein Dienstposten Besonderheiten auf, die die typischerweise in der Vergleichsgruppe desselben Statusamts anzutreffenden Anforderungen übersteigen, ist dies bei der Leistungsbewertung zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20 = juris, Rn. 54).

    Da der Inhalt dienstlicher Beurteilungen auf das Statusamt bezogen ist und Beurteilungen eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen gewachsen ist, die mit den Aufgaben seines Amts und dessen Laufbahn verbunden sind (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20 = juris, Rn. 18, 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2013 - 6 B 983/13 -, juris, Rn. 7 f.), muss in der Beurteilung naturgemäß erwähnt und berücksichtigt werden, wenn der Beamte laufbahnfremde Tätigkeiten wahrnimmt.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (dazu: BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 f., juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 - und vom 04.11.2011 - 5 ME 319/11 -, jeweils juris), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum ist es nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen (st. Rspr., vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 = juris, Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10

    Stützen eines Urteils über Leistung, Befähigung und fachliche Eignung eines

    Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (dazu: BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 f., juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 - und vom 04.11.2011 - 5 ME 319/11 -, jeweils juris), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Der für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich ist anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 -, juris; auch: BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20 = juris, Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

    Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15
    Eine Reduzierung dieses Werts im Hinblick auf den vorläufigen Charakter des Eilrechtsschutzverfahrens erfolgt nicht, da dieses Verfahren in Konkurrentenstreitverfahren die Funktion des Hauptsachverfahrens übernimmt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.05.2013 - 5 ME 92/13 -, juris, Rn. 29).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15
    Nur eine dienstliche Beurteilung, die dies berücksichtigt, kann ihre Zweckbestimmung erfüllen, Grundlage für eine Bewerberauswahl bei einem höheren Statusamt zu sein (BVerwG, Beschluss vom 04.12.2013 - 2 B 61.12 - und - 2 A 735.11 -, Rn. 6 und Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, Rn. 45, 46, jeweils juris).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich dabei darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58; Nds. OVG, Beschluss vom 26.08.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15
    Dabei ist die dienstliche Beurteilung lediglich der gleichen eingeschränkten gerichtlichen Prüfung zugänglich wie die Auswahlentscheidung selbst (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 - Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 2; BVerwG, Urteil vom 21.03.2007 - 2 C 2.06 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27; Nds. OVG, Urteil vom 09.02.2010 - 5 LB 497/07 -, juris, Rn. 24).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15
    c) Die Kammer lässt offen, ob die Auswahlentscheidung auch deshalb rechtswidrig ist, weil die dienstliche Beurteilung der Antragstellerin nicht mehr hinreichend aktuell ist (dazu: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.09.2015 - 6 B 1012/15 -, juris, Rn. 12 f.; BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83 = juris, Rn. 23).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15
    Unzulässig sei hingegen die pauschale Schlussfolgerung, dass der Inhaber eines höherwertigen Dienstpostens leistungsstärker sei als der Inhaber niedriger bewerteter Dienstposten (BVerwG, Beschluss vom 25.09.2012 - 1 WB 41.11 -, Rn. 39 ff. mit Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 24.09.2008 - 2 B 117.07 - und Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15
    Unzulässig sei hingegen die pauschale Schlussfolgerung, dass der Inhaber eines höherwertigen Dienstpostens leistungsstärker sei als der Inhaber niedriger bewerteter Dienstposten (BVerwG, Beschluss vom 25.09.2012 - 1 WB 41.11 -, Rn. 39 ff. mit Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 24.09.2008 - 2 B 117.07 - und Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07

    Messung am Maßstab des am Beurteilungsstichtag innegehabten status-rechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11

    Annahme einer die Beförderung ausschließende Eignungsbeschränkung eines Beamten

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2012 - 5 ME 98/12

    Vorläufige Untersagung der Beförderung zum Justizhauptsekretär (Besoldungsgruppe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2013 - 6 B 983/13

    Beschwerde eines Sozialamtsrats in einem Konkurrentenstreitverfahren;

  • BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 41.11

    Notwendigkeit der Vornahme eines Leistungsvergleichs von Bewerbern auf eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - 6 B 1012/15

    Besetzung einer Realschulkonrektorenstelle mit einem Mitbewerber i.R.e.

  • BVerwG, 04.12.2013 - 2 B 61.12

    Zulässigkeit der Zuordnung des Wirtschaftsreferenten einer Staatsanwaltschaft zum

  • VG Aachen, 20.02.2014 - 1 K 1813/11

    Umsetzung; Amtsangemessene Beschäftigung; Verwaltungsdirektorin; IGaD;

  • VG Göttingen, 16.09.2015 - 1 B 228/15

    Beurteilung; höherwertige Aufgaben; höherwertiger Dienstposten; plausibel;

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 143-IV-15
    Mit ihrer am 13. November 2015 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen die Kostenentscheidung im Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. September 2015 (1 B 231/15).
  • VG Bayreuth, 24.11.2015 - B 5 E 15.488

    Konkurrentenstreit, dienstliche Beurteilung, höherwertige Tätigkeit,

    Denn das statusrechtliche Amt wird nicht nur durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet, sondern auch durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe (VG Aachen, Urteil vom 20.02.2014 - 1 K 1813/11 - juris, Rn. 59 f. m. w. N.; VG Göttingen, B. v. 28.10.2015 - 1 B 231/15 - juris Rn. 30 f.).
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   OVG Sachsen, 21.09.2015 - 1 B 231/15   

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OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.09.2015 - 1 B 231/15 (https://dejure.org/2015,110172)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. September 2015 - 1 B 231/15 (https://dejure.org/2015,110172)
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